Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation

Nach aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation rät der DBB NRW zur Sicherung möglicher über die bisher gewährte Besoldung und Versorgung hinausgehender Ansprüche den Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und –empfängern im Land Nordrhein-Westfalen, diese Ansprüche jährlich für das jeweilige Haushaltsjahr schriftlich geltend zu machen.

Der Antrag muss unbedingt bis spätestens zum 31.12.2024 gestellt werden. Nur so können die Ansprüche gesichert werden. Maßgeblich ist dabei der Zugang bei der entsprechenden Bezügestelle (z.B. LBV).

Der Zugang bei der Bezügestelle muss nachweisbar sein. Die Beweislast liegt hier beim Antragsteller. Zu empfehlen ist daher die Übersendung per Einwurf-Einschreiben.

Adressat des Antrags ist dabei die Bezügestelle. Die Kontaktdaten sind der letzten Bezügemitteilung zu entnehmen.

Der Antrag ist eigenständig zu stellen. Der dbb tarifunion gewährt diesbezüglich – aufgrund der Vielzahl der betroffenen Beamtinnen und Beamte – weder Beratung- noch Verfahrensschutz.

Hier gelangen Sie zum Musterantrag.

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